Der von einer mehr als 230-köpfigen Parlamentarier*innengruppe am 14.11.24 vorgelegte Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs ist endlich ein Schritt in die richtige Richtung. Sollte er beschlossen werden, wäre das nach 153 Jahren 218 StgB ein historischer Schritt.
Wir haben uns entschlossen, diesen Gesetzentwurf zu unterstützen, denn er enthält deutliche Verbesserungen für die betroffenen Schwangeren und ihre Ärzt*innen.
Er bringt endlich die Straffreiheit für alle Schwangeren, die einen Abbruch durchführen lassen. Und das ist ein Meilenstein. Er entkriminalisiert ebenso die Ärzt*innen und anderes medizinisches Personal, die Abbrüche vornehmen. Durch die Entkriminalisierung können die Kosten eines Schwangerschaftsabbruchs endlich von den Krankenkassen übernommen werden.
Für grundlegende Änderungen, die die Maßgaben der UN Frauenrechtskonvention umsetzen, wie die Streichung der Pflichtberatung zugunsten eines kostenlosen, vielfältigen, niedrigschwelligen, wohnortnahen Beratungsangebots und den Verzicht auf jegliche Fristen wollen und werden wir weiter kämpfen. Auch die Leitlinien der WHO zum Schwangerschaftsabbruch müssen erst durchgesetzt werden.