Jetzt wird hoffentlich Geschichte geschrieben!

Im Einklang mit Grundgesetz, Menschenrechten und internationaler Gesundheitsevidenz: 26 Fachverbände legen Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs vor

Der von einer mehr als 230-köpfigen Parlamentarier*innengruppe am 14.11.24 vorgelegte Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs ist endlich ein Schritt in die richtige Richtung. Sollte er beschlossen werden, wäre das nach 153 Jahren 218 StgB ein historischer Schritt.

Wir haben uns entschlossen, diesen Gesetzentwurf zu unterstützen, denn er enthält deutliche Verbesserungen für die betroffenen Schwangeren und ihre Ärzt*innen.
Er bringt endlich die Straffreiheit für alle Schwangeren, die einen Abbruch durchführen lassen. Und das ist ein Meilenstein. Er entkriminalisiert ebenso die Ärzt*innen und anderes medizinisches Personal, die Abbrüche vornehmen. Durch die Entkriminalisierung können die Kosten eines Schwangerschaftsabbruchs endlich von den Krankenkassen übernommen werden.

Für grundlegende Änderungen, die die Maßgaben der UN Frauenrechtskonvention umsetzen, wie die Streichung der Pflichtberatung zugunsten eines kostenlosen, vielfältigen, niedrigschwelligen, wohnortnahen Beratungsangebots und den Verzicht auf jegliche Fristen wollen und werden wir weiter kämpfen. Auch die Leitlinien der WHO zum Schwangerschaftsabbruch müssen erst durchgesetzt werden.

> Pressemeldung des Gruppenantrags zur Neuregelung von Schwangerschaftsabbrüchen öffnen

> Verbändebrief zum Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs

26 Fachverbände legen Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs vor

Im Einklang mit Grundgesetz, Menschenrechten und internationaler Gesundheitsevidenz: 26 Fachverbände legen Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs vor

Heute stellen unsere Verbände und Organisationen einen Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs vor, der Schwangere, die sich für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden, durch verbesserte Beratung und medizinische Versorgung unterstützt und schützt.

Eine Gesetzesreform muss erfolgen – das macht die Arbeit der Kommission zur
reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin deutlich. Der
Gesetzentwurf zeigt, dass und wie der Schwangerschaftsabbruch in Deutschland
endlich im Einklang mit dem Grundgesetz, den Menschenrechten der BetroKenen und
der internationalen Gesundheitsevidenz geregelt werden kann.

> Pressemeldung öffnen

> Zusammenfassung des Gesetzentwurfs lesen

> Gesetzentwurf