Stimmen zum § 219a
„Durch die Anzeige von fundamentalistischen Abtreibungsgegnern kam ich vor Gericht und wurde verurteilt, weil ich sachliche und seriöse Informationen zum Schwangerschaftsabbruch auf meiner Website bereitstelle. Ich kämpfe dafür, dass der unsägliche §219a endlich Geschichte wird. Informationsrecht ist ein Menschenrecht!“
„Die Folgen des 219a sind fatal: Immer weniger Ärztinnen und Ärzte führen Schwangerschaftsabbrüche durch, immer schlechter finden ungewollt Schwangere eine Möglichkeit, einen Abbruch durchführen zu lassen. Die Grundversorgung für ungewollt Schwangere ist mittlerweile akut gefährdet. Wer diese Zusammenhänge immer noch ignoriert, handelt dann auch verantwortungslos.“
„Ich wurde schon zweimal von den Abtreibungsgegnern auf Basis des §219a angezeigt. Dadurch wurde ich erst auf diesen Paragrafen aufmerksam und setze mich seitdem für dessen Abschaffung ein. Der § 219a gefährdet die Gesundheit von Frauen, da er einen niederschwelligen Zugang zu Informationen über Schwangerschaftsabbruch verbietet. Die „Reform“ des §219a hat mehr Unklarheit als Klarheit gebracht. Der § 219 a tradiert Gesetze aus der NS-Zeit und muss gestrichen werden.“
„Ungewollt Schwangere brauchen seriöse und ausreichende Informationen über die Möglichkeiten eines straffreien Schwangerschaftsabbruchs und können diese niedrigschwellig und zeitnah auf den Websites der Ärzt*innen finden. Das aber will der §219a StGB verhindern. Er gefährdet damit die Gesundheit der Schwangeren und stabilisiert das gesellschaftliche Tabu. „Restore the natural order“ ist das Motto der internationalen, rechten, fundamentalistischen Bewegung, der Frauenhasser und Abtreibungsgegner. Der §219a trägt dazu bei, dass sie auf ihrem Weg zurück zu dieser „natürlichen Ordnung“ vorankommen. Das ist unerträglich! Auch deshalb setze ich mich für die Abschaffung des §219a ein.“
„Ein Kind zu bekommen oder nicht, ungewollt nicht schwanger zu werden, ungewollt schwanger zu sein – all das kann zum Leben dazugehören. Da braucht es keine Strafgesetze, denn es ist Teil gesundheitlicher Versorgung.
Und es ist vor allem eines: etwas sehr Persönliches, für das der Staat Sorge zu tragen hat. Deshalb schließe ich mich der Forderung an, reproduktive Gerechtigkeit zum Regierungsziel zu erheben.“
„Schwangerschaftsabbrüche dürfen nicht mehr als Tabu-Thema behandelt werden! § 219a führt zu einer Kriminalisierung von Ärzt*innen und schränkt die sexuellen und reproduktiven Rechte von Frauen* ein. Das Resultat dieser zutiefst undemokratischen Politik: Frauen in Not werden alleine gelassen und bestehende Geschlechterungleichheiten manifestiert. Deshalb fordere ich, § 219a sofort zu streichen.“
“ §219a soll uns Ärzt*innen einschüchtern und mundtot machen. Doch gerade beim Thema Abtreibung braucht es seriöse Information, da viele irreführende Inhalte kursieren. Die Weltgesundheitsorganisation fordert ihre Mitgliedstaaten auf, Informationsverbote zum Schwangerschaftsabbruch abzuschaffen. Ich finde es beschämend, dass Deutschland dennoch an diesem Paragraphen festhält.“
„Die deutschen Gesetze zum Schwangerschaftsabbruch beruhen noch immer auf den obskuren Botschaften, die Papst Pius IX. angeblich von der ‚Gottesmutter‘ Maria empfangen hat. Solche Dogmen haben im modernen Rechtsstaat nichts verloren! Daher ist es an der Zeit, nicht nur §219a StGB zu kippen, sondern die gesamte Gesetzgebung zum Schwangerschaftsabbruch zu reformieren!“