Keine Kompromisse: §219a muss weg!

§219a muss weg!

Pro Choice Deutschland e.V. setzt sich für körperliche Selbstbestimmung ein. Der Zweck des Vereins ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens. Nachdem es gelungen ist, den §219a aus dem Strafgesetzbuch zu streichen, muss auch der § 218 StGB verschwinden. Nur so kann körperliche Selbstbestimmung verwirklicht werden.

Der Verein finanziert sich hauptsächlich über Spenden – wir freuen uns daher sehr über Ihre Unterstützung!

Warum?

Spenden

Als eingetragener Verein können wir Spenden entgegennehmen und Spendenbescheinigungen ausstellen. Aus organisatorischen Gründen kann es einige Zeit dauern, bis Ihre Spende abgebucht wird. Die Abwicklung Ihrer Spenden wird durch die Plattform fundraisingbox.com (Wikando GmbH) mit Sitz in Augsburg vorgenommen und erfüllt sowohl die vorgeschriebenen Datenschutzvorschriften wie auch die gängigen Sicherheitsstandards für Zahlungen im Internet. Derzeit können wir für Spenden nur das Lastschriftverfahren anbieten, in den nächsten Tagen werden die üblichen, weiteren Möglichkeiten hinzukommen.

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STIMMEN

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Monika Hauser

„Schwangerschaftsabbrüche dürfen nicht mehr als Tabu-Thema behandelt werden! § 219a führt zu einer Kriminalisierung von  Ärzt*innen und schränkt die sexuellen und reproduktiven Rechte von Frauen* ein. Das Resultat dieser zutiefst undemokratischen Politik: Frauen in Not werden alleine gelassen und bestehende Geschlechterungleichheiten manifestiert. Deshalb fordere ich, § 219a sofort zu streichen. “ 

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Nora Szász

„Ein Kind zu bekommen oder nicht, ungewollt nicht schwanger zu werden, ungewollt schwanger zu sein – all das kann zum Leben dazugehören. Da braucht es keine Strafgesetze, denn es ist Teil gesundheitlicher Versorgung. Und es ist vor allem eines: etwas sehr Persönliches, für das der Staat Sorge zu tragen hat. Deshalb schließe ich mich der Forderung an, reproduktive Gerechtigkeit zum Regierungsziel zu erheben.“

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Alicia Baier

“ §219a soll uns Ärzt*innen einschüchtern und mundtot machen. Doch gerade beim Thema Abtreibung braucht es seriöse Information, da viele irreführende Inhalte kursieren. Die Weltgesundheitsorganisation fordert ihre Mitgliedstaaten auf, Informationsverbote zum Schwangerschaftsabbruch abzuschaffen. Ich finde es beschämend, dass Deutschland dennoch an diesem Paragraphen festhält.“

Dr. Michael Schmidt-Salomon 3. September 2018

Michael Schmidt-Salomon

„Die deutschen Gesetze zum Schwangerschaftsabbruch beruhen noch immer auf den obskuren Botschaften, die Papst Pius IX. angeblich von der ‚Gottesmutter‘ Maria empfangen hat. Solche Dogmen haben im modernen Rechtsstaat nichts verloren! Daher ist es an der Zeit, nicht nur §219a StGB zu kippen, sondern die gesamte Gesetzgebung zum Schwangerschaftsabbruch zu reformieren!“

Kristina Hänel

„Durch die Anzeige von fundamentalistischen Abtreibungsgegnern kam ich vor Gericht und wurde verurteilt, weil ich sachliche und seriöse Informationen zum Schwangerschaftsabbruch auf meiner Website bereitstelle. Ich kämpfe dafür, dass der unsägliche §219a endlich Geschichte wird. Informationsrecht ist ein Menschenrecht!“

Kersten Artus

„Die Folgen des 219a sind fatal: Immer weniger Ärztinnen und Ärzte führen Schwangerschaftsabbrüche durch, immer schlechter finden ungewollt Schwangere eine Möglichkeit, einen Abbruch durchführen zu lassen. Die Grundversorgung für ungewollt Schwangere ist mittlerweile akut gefährdet. Wer diese Zusammenhänge immer noch ignoriert, handelt dann auch verantwortungslos.“

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Eva Waldschütz

„Ich wurde schon zweimal von den Abtreibungsgegnern auf Basis des §219a  angezeigt. Dadurch wurde ich erst auf diesen Paragrafen aufmerksam und setze mich seitdem für dessen Abschaffung ein. Der § 219a gefährdet die Gesundheit von Frauen, da er einen niederschwelligen Zugang zu Informationen über Schwangerschaftsabbruch verbietet. Die „Reform“ des §219a hat mehr Unklarheit als Klarheit gebracht. Der § 219 a tradiert Gesetze aus der NS-Zeit und muss gestrichen werden.“

Christiane von Rauch

Christiane von Rauch

„Ungewollt Schwangere brauchen seriöse und ausreichende Informationen über die Möglichkeiten eines straffreien Schwangerschaftsabbruchs und können diese niedrigschwellig und zeitnah auf den Websites der Ärzt*innen finden. Das aber will der §219a StGB verhindern. Er gefährdet damit die Gesundheit der Schwangeren und stabilisiert das gesellschaftliche Tabu. „Restore the natural order“ ist das Motto der internationalen, rechten, fundamentalistischen Bewegung, der Frauenhasser und Abtreibungsgegner. Der §219a trägt dazu bei, dass sie auf ihrem Weg zurück zu dieser „natürlichen Ordnung“ vorankommen. Das ist unerträglich! Auch deshalb setze ich mich für die Abschaffung des §219a ein.“

Erklärungsvideo