Pro Choice Deutschland e.V.

…ist ein Verein, der sich für die körperliche Selbstbestimmung einsetzt. Der Zweck des Vereins ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens. Dazu gehört die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs, d.h. eine Regelung außerhalb des Strafgesetzes. Um eine individuelle Familienplanung zu ermöglichen, braucht es ausreichend medizinische Angebote sowie fachlich kompetente Beratung.
Wir setzen uns für die Umsetzung der Leitlinien der WHO zum Schwangerschaftsabbruch auch in Deutschland ein. Ebenso fühlen wir uns der UN-Frauenrechtskonvention (CEDAW) verpflichtet.

Wir setzen uns für die Streichung des § 218 StGB ein. Seit über 150 Jahren steht er im Strafgesetzbuch. Seine Existenz kriminalisiert ungewollt Schwangere und Ärzt:innen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. In Folge sind Abtreibungen tabuisiert, was zu einer schlechten Versorgungslage führt: Viele Krankenhäuser führen keine Schwangerschaftsabbrüche durch. Das hat sich seit der Privatisierung ehemals öffentlicher Krankenhäuser verschlimmert. Aber auch viele Gynäkolog:innen und Allgemeinmediziner:innen nehmen keine Abbrüche vor.

Dabei gehören Schwangerschaftsabbrüche zu denen am häufigsten durchgeführten gynäkologischen Eingriffen.

Wir unterstützen daher auch die Petition „Legal, einfach, fair: Für eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs in Deutschland.“ Macht mit!

AKTUELL:

Pressestatement von Pro Choice e.V. zum Gütetermin am Arbeitsgericht Hamm:
Zum Verbot des Christlichen Klinikums Lippstadt

Kirchenrecht darf ärztliche Berufsfreiheit und Frauengesundheit nicht gefährden
Mit Unverständnis und Empörung bewerten wir das Verbot des Christlichen Klinikums Lippstadt gegen seinen Chefarzt, Prof. Dr. med. Joachim Volz, Schwangerschaftsabbrüche im sowie  auch außerhalb des Klinikums durchzuführen. Dass das Arbeitsgericht Hamm dies bei einem  Gütetermin vergangene Woche auch noch bestätigt hat, ist sehr befremdend.
Wir sehen es zudem als unzulässigen und verfassungswidrigen Eingriff in die ärztliche Berufsfreiheit an, dass Prof. Dr. Volz auch in seiner Privatpraxis in Bielefeld keine Abbrüche durchführen darf. Es widerspricht der ärztlichen Berufsordnung § 14 Absatz 1: „Ärztinnen und Ärzte können nicht gezwungen werden, einen Schwangerschaftsabbruch vorzunehmen oder  ihn zu unterlassen“.

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Außerdem unterstützen wir die Europäische Bürgerinitiative „My Voice, My Choice“: Für einen Zugang zu sicheren Abtreibungen: