Über uns

Unsere Historie

So fing es an

Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland durchführen, wurden angezeigt, verklagt und verurteilt, wenn sie darüber informierten.

Dieser Zustand musste beendet werden. Wir wollten, dass der § 219a aus dem Strafgesetzbuch verschwindet. Informationsbereitstellung über Schwangerschaftsabbrüche musste entkriminalisiert werden.

2019

Kristina Hänel mit ihrem Anwalt Dr. Karlheinz Merkel, † 24.5.2020, vor dem Landgericht Gießen

Deshalb haben wir Ende 2019 diesen Verein – Pro Choice Deutschland e.V. – gegründet. Der Verein ist aus der Solidaritätsbewegung für Kristina Hänel, Bettina Gaber, Nora Szász und allen anderen nach § 219a StGB angeklagten Ärzt*innen hervorgegangen. Diese Website wird durch Unterstützer*innen ermöglicht und betrieben (vgl. Impressum).

2022

Am 24. Juni 2022 war es dann soweit. Der Bundestag beschloss die Streichung des §219a. Wir konnten feiern.
Um ungewollt Schwangeren eine gute medizinische Versorgung sowie eine empathische und umfassende medizinische Begleitung zu gewährleisten, sind zukünftig noch viele Hürden zu überwinden.

Gegenwart

Wir machen weiter: der Schwangerschaftsabbruch muss entkriminalisiert werden