Pro-Choice

Pressestatement von Pro Choice e.V. zum Gütetermin am Arbeitsgericht Hamm

Kirchenrecht darf ärztliche Berufsfreiheit und Frauengesundheit nicht gefährden
Mit Unverständnis und Empörung bewerten wir das Verbot des Christlichen Klinikums Lippstadt gegen seinen Chefarzt, Prof. Dr. med. Joachim Volz, Schwangerschaftsabbrüche im sowie  auch außerhalb des Klinikums durchzuführen. Dass das Arbeitsgericht Hamm dies bei einem  Gütetermin vergangene Woche auch noch bestätigt hat, ist sehr befremdend.
Wir sehen es zudem als unzulässigen und verfassungswidrigen Eingriff in die ärztliche Berufsfreiheit an, dass Prof. Dr. Volz auch in seiner Privatpraxis in Bielefeld keine Abbrüche durchführen darf. Es widerspricht der ärztlichen Berufsordnung § 14 Absatz 1: „Ärztinnen und  Ärzte können nicht gezwungen werden, einen Schwangerschaftsabbruch vorzunehmen oder  ihn zu unterlassen“.

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