Am 5. Februar 2026 fand der Prozess von Prof. Dr. Joachim Volz gegen das Christliche Krankenhaus Lippstadt vor dem Arbeitsgericht in Hamm statt. Vor Beginn des Prozesses fand eine mit ca. 600 Menschen bei eisigen Temperaturen sehr gut besuchte Kundgebung und Demo in Hamm statt. Prof. Dr. Volz hielt eine viel beachtete Rede, ebenso unsere Vereinsfrau und Gründungsmitglied Kristina Hänel, Sarah Gonschorek als Organisatorin der Kundgebung (Die Grünen) und Michael Schmidt-Salomon (Giordano-Bruno-Stiftung, Institut für Weltanschauungsrecht).
Das Urteil ist ein Teilerfolg für Prof. Volz in Bezug auf seine Nebentätigkeit: Er darf in seiner Privatpraxis in Bielefeld und als zur ambulanten Behandlung ermächtigter Arzt am Klinikum Lippstadt Schwangerschaftsabbrüche durchführen, jedoch nicht in seiner Funktion als angestellter Chefarzt der Abteilung Gynäkologie, Geburtshilfe und Pränatalmedizin. Ein widersprüchliches Urteil, wenn man das katholische Arbeitsrecht ausser Acht lassen könnte; im Prozess wurde das katholische Arbeitsrecht nicht „angefasst“. Das Urteil ist lediglich auf Prof. Volz persönlich zugeschnitten und hat keine Gültigkeit für andere Ärzt*innen am Klinikum Lippstadt oder anderen katholisch geführten Krankenhäusern.
Die schriftliche Begründung des Urteils bleibt abzuwarten, erst dann ist eine endgültige Bewertung möglich.
Bericht über den Prozesstag in der Tagesschau:
https://www.tagesschau.de/….
Kommentare zum Prozessverlauf hier:
Deutsches Ärzteblatt: https://www.aerzteblatt.de/news/…
TAZ: https://taz.de/…
und https://taz.de/…




