Kirchenrecht darf ärztliche Berufsfreiheit und Frauengesundheit nicht gefährden
Mit Unverständnis und Empörung bewerten wir das Verbot des Christlichen Klinikums Lippstadt gegen seinen Chefarzt, Prof. Dr. med. Joachim Volz, Schwangerschaftsabbrüche im sowie auch außerhalb des Klinikums durchzuführen. Dass das Arbeitsgericht Hamm dies bei einem Gütetermin vergangene Woche auch noch bestätigt hat, ist sehr befremdend.
Wir sehen es zudem als unzulässigen und verfassungswidrigen Eingriff in die ärztliche Berufsfreiheit an, dass Prof. Dr. Volz auch in seiner Privatpraxis in Bielefeld keine Abbrüche durchführen darf. Es widerspricht der ärztlichen Berufsordnung § 14 Absatz 1: „Ärztinnen und Ärzte können nicht gezwungen werden, einen Schwangerschaftsabbruch vorzunehmen oder ihn zu unterlassen“.
Zum Verbot des Christlichen Klinikums Lippstadt
Chance vertan, wir bleiben dran!
Photos by @sasaflorenxe | Projections by @prismspecs
Am Vorabend der Sitzung des Rechtsausschusses zur Sachverständigenanhörung über den Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs wurden auf dem Brandenburger Tor und am Marie-Elisabeth-Lüders-Haus (hier tagte am folgenden Tag der Rechtsausschuss) diese Projektionen gesichtet. Wir gratulieren und danken den Macher*innen für die gelungene Aktion!
Am Montag den 14.Februar 2025 – einen Tag vor der letzten Bundestagssitzung der AMPEL – tagte der Rechtsausschuss zum Gruppenantrag „Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs“. Üblicherweise werden Gruppenanträge, gerade weil sie parteiübergreifend gestellt wurden (hier von 328 Parlamentarier*innen) in jedem Fall ins Parlament zurücküberwiesen. Mit Zustimmung der FDP wäre eine Rücküberweisung des Gesetzentwurfs aus dem Rechtsausschuss in den Bundestag möglich gewesen. Diesen Schritt hat die FDP (in stiller Übereinkunft mit CDU und AfD) entgegen aller guten, demokratischen parlamentarischen Gepflogenheiten verweigert. Damit wurde die Chance vergeben, dem erklärten Willen von 80% der Bevölkerung nachzukommen und den Schwangerschaftsabbruch nach nunmehr fast 154 Jahren endlich aus dem Strafgesetzbuch zu streichen. Entgegen den Empfehlungen der vom ehemaligen Gesundheitsminister Jens Spahn eingerichteten wissenschaftlichen Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und den Stellungnahmen von über 70 Fachverbänden wird der Gesetzentwurf nicht weiterverfolgt.
Wir sagen: Jetzt erst recht! Wir waren noch nie so weit und wir bleiben dran!
Wie Dinah Riese in der TAZ am 12.02.25 schreibt, und dem ist nichts hinzuzufügen:
„….nach Jahren der Stille gibt es jetzt eine laute Debatte, die nicht wieder verstummen wird. ……., auch, wenn Union und FDP es gerne anders hätten. Das Ende des Gesetzentwurfs ist nicht das Ende der Debatte. Dafür werden Feminist*innen sorgen“.
Jetzt wird hoffentlich Geschichte geschrieben!
Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs
Der von einer mehr als 230-köpfigen Parlamentarier*innengruppe am 14.11.24 vorgelegte Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs ist endlich ein Schritt in die richtige Richtung. Sollte er beschlossen werden, wäre das nach 153 Jahren 218 StgB ein historischer Schritt.
Wir haben uns entschlossen, diesen Gesetzentwurf zu unterstützen, denn er enthält deutliche Verbesserungen für die betroffenen Schwangeren und ihre Ärzt*innen.
Er bringt endlich die Straffreiheit für alle Schwangeren, die einen Abbruch durchführen lassen. Und das ist ein Meilenstein. Er entkriminalisiert ebenso die Ärzt*innen und anderes medizinisches Personal, die Abbrüche vornehmen. Durch die Entkriminalisierung können die Kosten eines Schwangerschaftsabbruchs endlich von den Krankenkassen übernommen werden.
Für grundlegende Änderungen, die die Maßgaben der UN Frauenrechtskonvention umsetzen, wie die Streichung der Pflichtberatung zugunsten eines kostenlosen, vielfältigen, niedrigschwelligen, wohnortnahen Beratungsangebots und den Verzicht auf jegliche Fristen wollen und werden wir weiter kämpfen. Auch die Leitlinien der WHO zum Schwangerschaftsabbruch müssen erst durchgesetzt werden.
> Pressemeldung des Gruppenantrags zur Neuregelung von Schwangerschaftsabbrüchen öffnen
> Verbändebrief zum Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs
26 Fachverbände legen Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs vor
Heute stellen unsere Verbände und Organisationen einen Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs vor, der Schwangere, die sich für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden, durch verbesserte Beratung und medizinische Versorgung unterstützt und schützt.
Eine Gesetzesreform muss erfolgen – das macht die Arbeit der Kommission zur
reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin deutlich. Der
Gesetzentwurf zeigt, dass und wie der Schwangerschaftsabbruch in Deutschland
endlich im Einklang mit dem Grundgesetz, den Menschenrechten der BetroKenen und
der internationalen Gesundheitsevidenz geregelt werden kann.