Wir setzen uns für die Streichung des § 218 StGB ein. Seit über 150 Jahren steht er im Strafgesetzbuch. Seine Existenz kriminalisiert ungewollt Schwangere und Ärzt:innen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. In Folge sind Abtreibungen tabuisiert, was zu einer schlechten Versorgungslage führt: Viele Krankenhäuser führen keine Schwangerschaftsabbrüche durch. Das hat sich seit der Privatisierung ehemals öffentlicher Krankenhäuser verschlimmert. Aber auch viele Gynäkolog:innen und Allgemeinmediziner:innen nehmen keine Abbrüche vor.
Dabei gehören Schwangerschaftsabbrüche zu denen am häufigsten durchgeführten gynäkologischen Eingriffen.
Wir unterstützen daher auch die Petition „Legal, einfach, fair: Für eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs in Deutschland.“ Macht mit!