Pro-Choice

Kirchenrecht darf ärztliche Berufsfreiheit und Frauengesundheit nicht gefährden1

Vom Christlichen Klinikum Lippstadt wurde dem Chefarzt der Gynäkologie, Geburtshilfe und Leiter des Perinatalzentrums untersagt, Schwangerschaftsabbrüche im Klinikum und in seiner Kassenarztpraxis (Kinderwunschpraxis FROG in Bielefeld) durchzuführen, außer in für die Schwangere lebensbedrohlichen Fällen. Das Verbot greift seit 1. Februar 2025, dem Tag der Fusion des evangelischen und des katholischen Krankenhauses in Lippstadt. Am evangelischen Haus war diese Gesundheitsversorgung von Schwangeren bis dahin möglich gewesen.

Prof. Volz setzt sich gegen das Verbot vor dem Arbeitsgericht Lippstadt zur Wehr. Es ist möglich, dass das juristische Verfahren über mehrere Instanzen bis zum Bundesarbeitsgericht, Bundesverfassungsgericht und Gerichtshof der Europäischen Union gehen könnte. Bei dem Rechtsstreit geht es um grundsätzliche arbeitsrechtliche Fragen, nämlich insbesondere der, ob in einem säkularen Rechtsstaat „Kirchenrecht“ über dem staatlichen Recht, etwa wie hier, dem Grundrecht auf Berufsfreiheit, stehen darf. Darüber hinaus stellen sich allgemeine rechtspolitische Fragen. Der Fall zeigt – unabhängig von der rechtlichen Würdigung – dass offenbar gesetzlicher Nachjustierungsbedarf besteht. Denn die „Monopolisierung“ der medizinischen Versorgungsleistungen (eine staatliche Pflicht!) durch konfessionelle Träger führt, wie der Fall zeigt, zu weiteren Engpässen in der Versorgung der Bevölkerung.

Anwaltlich wird Prof. Volz von Rechtsanwalt Dr. Till Müller-Heidelberg, Beirat des Instituts für Weltanschauungsrecht (ifw), vertreten.
Gerichtsverfahren und Anwälte, auch die Organisation von Solidarität, kosten Geld. Pro Choice Deutschland e.V. unterstützt Prof. Volz auf seinem Weg, der nicht zuletzt auch klären soll, „ob eine solche frauenverachtende, menschenverachtende und verknöcherte Ideologie noch Bestand haben kann“ (Zitat Prof. Volz im Hellwegradio2).

Sofern mehr Geld eingenommen werden sollte, als Kosten in dem Verfahren entstehen, werden die übrigen Gelder für Rechtsstreitigkeiten eingesetzt, bei denen es ebenfalls um die Durchsetzung des Rechts auf Schwangerschaftsabbruch geht.

Hier können Sie spenden:
Pro Choice Deutschland e.V.
IBAN DE 72 5135 0025 0205 0685 70
Sparkasse Gießen
Betreff: Lippstadt

Bei Vorliegen Ihrer Adresse stellen wir gerne eine steuerlich abzugsfähige Spendenbescheinigung aus.

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