„Ich wurde schon zweimal von den Abtreibungsgegnern auf Basis des §219a angezeigt. Dadurch wurde ich erst auf diesen Paragrafen aufmerksam und setze mich seitdem für dessen Abschaffung ein. Der § 219a gefährdet die Gesundheit von Frauen, da er einen niederschwelligen Zugang zu Informationen über Schwangerschaftsabbruch verbietet. Die „Reform“ des §219a hat mehr Unklarheit als Klarheit gebracht. Der § 219 a tradiert Gesetze aus der NS-Zeit und muss gestrichen werden.“

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