Heute stellen unsere Verbände und Organisationen einen Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs vor, der Schwangere, die sich für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden, durch verbesserte Beratung und medizinische Versorgung unterstützt und schützt.
Eine Gesetzesreform muss erfolgen – das macht die Arbeit der Kommission zur
reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin deutlich. Der
Gesetzentwurf zeigt, dass und wie der Schwangerschaftsabbruch in Deutschland
endlich im Einklang mit dem Grundgesetz, den Menschenrechten der BetroKenen und
der internationalen Gesundheitsevidenz geregelt werden kann.